Privatwege: Bin ich zum Winterdienst verpflichtet und was passiert, wenn ich ihn nicht durchführe?

Marina Biir • Sept. 30, 2022

Was ist ein Privatweg und warum sind Sie als Besitzer im Winter gefragt?

Privatwege und -straßen sind Grundstücke in Privatbesitz, die der Öffentlichkeit nur teilweise zugänglich sind. Diese Art von Straße wird normalerweise für einen bestimmten Zweck verwendet, z. B. als Zugang zu einem Grundstück oder als Zugang zu einem Industriegebäude. Straßenbesitzer werden oft in die Verantwortung genommen dafür zu sorgen, dass ihre Straßen frei und sicher sind. Dazu müssen sie im in der kalten Jahreszeit den Winterdienst beauftragen. Ist es wirklich notwendig und wo gibt es Ausnahmen?


Wie finden Sie heraus, ob Sie sich auf einer Privatstraße befinden?

Sie können auch die Grundstücksgrenze überprüfen, um zu sehen, ob sie eingezäunt ist, aber möglicherweise gibt es eine Einfahrt, an der Sie stehen, die Sie zuerst passieren müssen. Wenn Sie Schilder mit der Aufschrift „Privatgrundstück“ sehen, ist es wahrscheinlich, dass die Straße jemandem gehört und privat ist.


Wer darf wann einen Privatweg oder eine Privatstraße benutzen?

Das Wegerecht privater Straßen unterscheidet sich von den öffentlichen Straßen. Ein Wegerecht von Privatwegen liegt vor, wenn der Eigentümer einer anderen Person die Erlaubnis erteilt, sein Eigentum zu nutzen. Diese Erlaubnis kann auch ganz einfach durch ein Anliegen an den Eigentümer entstehen.


Welche Besonderheiten gelten für Privatwege?

Bei Privatstraßen und -wegen liegt vieles in der Hand des Eigentümers. Solange es keine halböffentliche Straße ist, die vom allgemeinen Verkehr genutzt wird, tritt auch die Straßenverkehrsordnung außer Kraft. Die Gemeinde steht nicht in der Verantwortung einen Winterdienst durchzuführen.


Was sind die möglichen Strafen für die Nichtdurchführung des Winterdienstes auf Ihren Privatwegen für Ihre Anlieger?

Wenn sich Schnee und Eis auf Straßen ansammeln, werden sie rutschig und gefährlich. Dies kann zu Unfällen führen, die zu schweren Verletzungen führen. Es könnte zum Beispiel zu einem Autounfall mit schwerwiegenden Folgen wie Lähmungen oder Hirnschäden kommen. Darum muss auch ein Eigentümer von Privatwegen und -straßen um einen Winterdienst kümmern, um seiner Verkehrssicherungspflicht für seine Anlieger nachzukommen. Falls ein Unfall aufgrund des unsicheren Privatwegs entsteht, kann es schnell zu Schmerzensgeldansprüchen kommen.


In welcher Situation können Sie sich vom Schneeräumen und Streuen befreien?

Nicht immer muss eine Privatstraße vom Eigentümer von Schnee und Eis befreit werden. Es ist möglich, Warnschilder zu verwenden, die von der öffentlichen Straße aus sichtbar sind, um anzuzeigen, dass es auf diesem Grundstück keinen oder nur einen eingeschränkten Winterdienst gibt. Laut Oberlandesgericht Hamm (AZ 6 U 178/12) ist das vor allem sinnvoll, wenn der Privatweg kaum vom allgemeinen Verkehr genutzt wird. So kann man den Winterdienst vom Eigentümer nicht erzwingen. Ob das Schild dann ausreicht hängt jedoch ganz von den Umständen ab. Das Oberlandesgericht Saarbrücken (AZ 4 U 64/03-116) entschied zum Beispiel, dass ein Winterdienst verpflichtend ist, wenn es sich um den einzigen Zugang zum Grundstück handelt. Doch auch Fußgängern wird eine Mitschuld angerechnet, wenn Sie das Warnschild einfach ignorieren.

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 Für ein gesundes Wachstum benötigen Pflanzen einen gesunden Boden, in dem die Wurzeln Halt finden können, den richtigen Standort, sowie einwandfreie Nahrung, damit sie ihr ganzes Potenzial entfalten können. Um dies in Ihrer Gartenanlage zu gewährleisten, ist die Einstellung eines Gärtners empfehlenswert. Vorteil 1: Zeitersparnis Gartenpflege ist kein Begriff, der sich mit Unkraut jäten und gelegentlichem Rasenmähen erschöpft. Wer einen Garten unterhält, ist ganzjährig eingebunden und hat diverse Arbeiten zu erledigen. Eine professionelle Gartenkraft bietet Hausbesitzer oder Gebäudeverwalter eine wertvolle Unterstützung, beispielsweise bei der richtigen Verwendung von Erden und Substraten, Materialbedarfsplanung sowie eine fachgerechte Bewässerung. Vorteil 2: Zuverlässige Durchführung des Winterdienstes Als Grundstückseigentümer muss man jeden an sein Grundstück angrenzenden Gehweg für Fußgänger räumen und streuen. Darunter fallen also auch Zugänge zu Garten- oder Garagengrundstücken. Eine Gartenkraft nimmt die anfallenden Aufgaben im Winterdienst verantwortungsvoll und gewissenhaft wahr, denn das Unterlassen von Räum- und Streupflichten ist kein Kavaliersdelikt! Vorteil 3: Das regelmäßige Schneiden von Hecken und Gehölzen Bei unterschiedlichen Hecken sind unterschiedliche Schnittweisen angesagt. Grundsätzlich erhalten sommergrüne Hölzer ihren Hauptschnitt in der kalten Jahreszeit vor Eintritt die Winterruhe und der zweite, weniger aufwändige Schnitt erfolgt dann im Sommer. Immergrüne Pflanzen sowie Koniferen müssen ihren Hauptschnitt vor dem Ausschlagen im Frühjahr bekommen und im Herbst kräftig zurückgestutzt werden. Nur eine professionelle Gartenkraft kennt sich mit diesem Thema bestens aus und kümmert sich um ein ansprechendes Erscheinungsbild Ihrer Sträucher. Vorteil 4: Wirksame Bekämpfung von Schädlingen Schädlinge im eigenen Garten können schnell zur lästigen und schwer zu kontrollierenden Plage werden. Egal ob Blattläuse auf den schönen Lilien oder Schnecken zwischen den Obststauden – die Plagegeister sind aufdringlich und auf Dauer schädlich für die Pflanzen. Ein professioneller Gärtner kann durch das Aufstellen von natürlichen Barrieren und das Setzen von speziellen Nützlings-Pflanzen effiziente Abhilfe schaffen. Vorteil 5: Professionelle Ausrüstung Als Gartenbesitzer hat man meistens nicht die komplette Ausrüstung, welche für eine angemessene und qualifizierte Pflege der grünen Lunge notwendig ist. Ein Gärtner verfügt normalerweise über alle notwendigen Kleingeräte wie Spaten, Harke & Co. als auch Großgeräte wie Rasenmäher, Laubbläser, Häcksler oder Schubkarre.
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In Zeiten von Corona mit Mundschutzpflicht, Kontakt- und Reiseverboten sowie sonstigen Einschränkungen im Alltag ist Desinfektion ein großes Thema. Was aber unterscheidet Reinigung von Desinfektion? Was landläufig häufig einfach sauber machen genannt wird, kann sowohl Reinigung als auch Desinfektion bedeuten, jedenfalls dann, wenn es um gesundheitlich relevante Bereiche geht. Die genaue Bedeutung von Reinigung und Desinfektion Die Definition von Reinigung und Desinfektion sind durch die DIN Norm 10516 festgelegt. Dort steht, dass Reinigung die Entfernung unterschiedlichster Verschmutzungen beinhaltet. Das können Reste aus der Produktion sein, Rückstände von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und viele andere nicht erwünschte Materialien und Stoffe. Bei der Desinfektion hingegen werden mit Mikroorganismen benetzte Flächen mit physikalischen und chemischen Verfahren so lange behandelt, bis es für die Gesundheit unbedenklich ist. Das gilt besonders bei der Herstellung von Lebensmitteln aller Art, deren Qualität möglichst hoch und nicht beeinträchtigt sein darf. Von einer Million Keimen dürfen in diesem Fall maximal zehn überleben. Soll es noch keimfreier werden, müsste die entsprechende Fläche sterilisiert werden. In vielen Fällen reicht eine gründliche Reinigung aus Für betriebliche und häusliche Hygiene ist es vor allem in solchen Krisenzeiten, wie sie zurzeit mit dem Corona-Virus auftreten, wichtig zu wissen, wie und mit welchen Mitteln gereinigt werden sollte. Das gilt insbesondere für die Orte, zu denen Patienten oder Erkrankte Zutritt haben oder Küchen und andere Orte, an denen Speisen für andere zubereitet wird. Damit die Nahrung nicht durch Mikroben, Bakterien oder andere Keime verunreinigt wird und sich damit eventuell als gesundheitsschädlich erweist, muss eine entsprechende Reinigung erfolgen. Die verwendeten Reinigungsmittel sollten nicht nur wirksam gegen Verschmutzungen und Keime sein, sie sollten auch rückstandsfrei wieder entfernt werden können. Denn das zubereitete Essen darf nicht durch Rückstände von Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln kontaminiert werden. Für gewerblich genutzte Küchen wird daher ebenso wie in der Lebensmittelindustrie ein spezieller Reinigungs- und Desinfektionsplan aufgestellt. Die richtige Kombination ist wichtig In der Mehrzahl der Fälle werden mit Hilfe einer gründlichen Reinigung durchaus genügend Keime eliminiert. Daher ist in der Regel eine Flächendesinfektion oft nicht zwingend erforderlich. Werden Reinigung und Desinfektion miteinander kombiniert, sind die betroffenen Flächen in jedem Falle ausreichend sauber und gesundheitlich unbedenklich. Zu beachten ist, dass eine Desinfektion keineswegs eine Reinigung ersetzt. Bevor ein Desinfektionsmittel angewendet wird, sollten zunächst sämtliche Verschmutzungen entfernt werden. Andernfalls können die Desinfektionsmittel ihre volle Wirksamkeit nicht entfalten. Grundsätzlich sollte so wenig Desinfektionsmittel genutzt werden, wie möglich: Eine Dosierung über das auf der Packung angegebene Maß steigert deren Wirkung nicht. Andernfalls müsste zu viel Desinfektionsmittel wieder entfernt werden.
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